Was wir tun können für SIE ...

© Roman Samborskyi / shutterstock
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als Urheber / Kreativer

Als Urheber/in (z.B. Fotograf, Autor, Texter, Musiker, Grafiker, Architekt, Programmierer), Inhaber/in eines ausschließlichen Nutzungsrechts oder Leistungsschutzrechts (z.B. ausübender Künstler, Schauspieler, Musiker, Datenbankhersteller) oder Unternehmen der Kreativwirtschaft (z.B. Verlag, Werbeagentur) können wir Sie vielfältig unterstützen.


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als Betreiber eines Webshops

Betreibern von Webshops und Verkäufern im Internet (und anderen Personen, die Verträge über das Internet abschließen) stehen wir mit unserem Beratungsangebot zur Seite. 


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als Selbständiger und Unternehmen

Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch Selbständige und Unternehmen, die nicht in den Sektor Kreativwirtschaft fallen. 


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als Existenzgründer

Existenzgründer / Gründer benötigen zu Beginn einen Überblick über die für Sie geltenden Rechtsnormen und sollten frühzeitig informiert sein, wie sie ihre eigenen Leistungen schützen.

Hier sind wir gerne behilflich. 


© Pla2na / shutterstock
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im Bereich KI

unterstützen wir Sie selbstverständlich ebenfalls gerne.