
Als Urheber/in (z.B. Fotograf, Autor, Texter, Musiker, Grafiker, Architekt, Programmierer), Inhaber/in eines ausschließlichen Nutzungsrechts oder Leistungsschutzrechts (z.B. ausübender Künstler, Schauspieler, Musiker, Datenbankhersteller) oder Unternehmen der Kreativwirtschaft (z.B. Verlag, Werbeagentur) können wir Sie vielfältig unterstützen.

Betreibern von Webshops und Verkäufern im Internet (und anderen Personen, die Verträge über das Internet abschließen) stehen wir mit unserem Beratungsangebot zur Seite.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch Selbständige und Unternehmen, die nicht in den Sektor Kreativwirtschaft fallen.

Existenzgründer / Gründer benötigen zu Beginn einen Überblick über die für Sie geltenden Rechtsnormen und sollten frühzeitig informiert sein, wie sie ihre eigenen Leistungen schützen.
Hier sind wir gerne behilflich.
