Als Urheber/in (z.B. Fotograf, Autor, Texter, Musiker, Grafiker, Architekt, Programmierer), Inhaber/in eines ausschließlichen
Nutzungsrechts oder Leistungsschutzrechts (z.B. ausübender Künstler, Schauspieler, Musiker, Datenbankhersteller) oder Unternehmen der
Kreativwirtschaft (z.B. Verlag, Werbeagentur, Presseagentur) können wir Sie vielfältig unterstützen:
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außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Fall der Verletzung Ihrer Rechte
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außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen
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Erstellung von Verträgen / Nutzungsbedingungen/ Lizenzbedingungen mit Ihren Kunden / Geschäftspartnern
- Model-Release-Verträge
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Beratung zu Schutz und Schutzmöglichkeiten Ihrer kreativer Leistungen
- Anmeldung Ihrer Designs
- Anmeldung und Überwachung Ihrer Marken
- Titelschutzanzeigen
- Beratung zum Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen
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Überprüfung Ihrer Websites, Social-Media-Accounts und Werbemittel
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Überprüfung Ihrer Verkaufsseiten (auch Verkauf von Büchern, CDs, Schulungen etc.).
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Beratung bei Fragen zu Verwertungsgesellschaften (VG-Wort, Presse-Monitor, Gema)
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Löschung rechtswidriger Bewertungen
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Hilfestellung im Datenschutz
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Beratung zur Künstlersozialversicherung
- Beratung und Hilfestellung im Fall von Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
- Erstellung von Social-Media-Guidelines und KI-Guidelines für Ihre Mitarbeiter/innen
- Schulungen / Workshops / Mitarbeiterschulungen im Urheberrecht, Fotorecht, Social-Media-Recht, KI-Recht u.a
- weitere Leistungen finden Sie ggf. hier